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Neuigkeiten

Amtliche Bekanntmachung Problemmüll ab 30. September 2026

Veröffentlicht: 05.10.2026
Bekanntmachung

Sammelaktion für Problemabfälle aus Haushalten in Schwabmünchen

Die Sammelaktion für Problemabfälle für die Stadt Schwabmünchen mit allen Stadtteilen findet statt am:

Samstag, 10.10.2026
von 10:00 Uhr - 13.15 Uhr
am Parkplatz an der Jahnstraße

Wir bitten Sie, folgende Informationen sorgfältig durchzulesen, damit ein reibungsloser Ablauf der Problemabfallsammlung gewährleistet ist.

Den Problemabfall (Abfall, der wegen seines Schadstoffgehalts getrennt vom Hausmüll zu entsorgen ist) auf keinen Fall vor dem Eintreffen der Problemmüllsammelfahrzeuge abstellen! Auslaufende Flüssigkeiten, reagierende Chemikalien und Medikamente, die in falsche Hände geraten, stellen eine große Gefahr für Mensch und Umwelt dar. Die Abfälle sollten nicht erst gegen Ende der Annahmezeit angeliefert werden, die gesamte Standzeit ist zu nutzen! Die maximale Gebindegröße von 20 kg darf nicht überschritten werden. Möchten Sie eine größere Anzahl an Problemabfällen anliefern, erscheinen Sie bitte am Sammeltag, möglichst zu Beginn der Sammlung.

Angenommen werden nur Problemabfälle (möglichst in Originalbehältnissen) aus Haushalten und haushaltsübliche Mengen aus Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben. Größere Mengen sind über Entsorgungsfachbetriebe oder bei der GSB (Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH, Schönbachstr. 171, 86154 Augsburg, Telefon 0821/413440) zu entsorgen.

Bitte beachten: Keine Abgabe von Dispersionsfarben möglich!

Sie haben Fragen?

Abfallberatung für den Landkreis Augsburg:
Telefon 0821/3102-3221 oder 3222
E-Mail abfallberatung@lra-a.bayern.de
Internet: www.awb-landkreis-augsburg.de

Was kann abgegeben werden:

  • Altfarben und Altlacke: nur lösungsmittelhaltige Farben und Lacke, nur flüssig bis pastös
    k e i n e Dispersionsfarben wie Wand-, Abtön-, Silikon-, Acryl-, Kunstharzfarben
  • Altmedikamente: ohne Schachtel und Beipackzettel
  • Batterien: Gerätebatterien, Akkumulatoren, Pkw-Starter-Batterien
    (Pkw-Starter-Batterien werden auch im Handel zurückgenommen)
  • Fotochemikalien: Entwickler- und Fixierbäder getrennt sammeln und anliefern
  • Haushaltsreiniger: z. B. WC- und Abflussreiniger, Backofenreiniger, Herd- und Metallputzmittel
  • Hobby-Chemikalien: Vor der Sammlung Auflistung über Art und Menge der Chemikalien dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Augsburg melden (Tel. 0821//3102-3221)
  • Holzschutzmittel: Imprägnierungs- und Konservierungsmittel, nur flüssig bis pastös
  • Kleberreste: nur lösemittelhaltig, nur flüssig bis pastös
  • Laugen: Abbeizmittel, Salmiak
  • Leuchtstoffröhren, LED-Röhren und Energiesparlampen:
    -Abgabe bei der Problemmüllsammlung ohne Verpackung;
    -Energiesparlampen können auch an den Wertstoffsammelstellen abgegeben werden
    -Entsorgung von Leuchtstoffröhren, LEDs und Energiesparlampen über den Restmüll ist verboten!
  • Lösungsmittel, brennbare Flüssigkeiten: Reinigungsmittel, Farbverdünner, Benzin (im Gebinde), Frostschutzmittel, Spiritus, Pinselreiniger, Kaltreiniger, Bremsflüssigkeit, Aceton, Fleckentferner u.ä.
  • ölige Abfälle: öltropfende Putztücher, Ölemulsionen, Ölschlämme, mineralölhaltige Fette
  • PCB-haltige Kleinkondensatoren: Kondensatoren bis 1 kg
  • Pflanzenschutzmittel: Fungizide, Herbizide, Insektizide, Sprays mit Restinhalt
  • Quecksilberhaltige Abfälle: Thermometer, Barometer, Schalter, Quecksilberdampflampen
  • Rostschutzmittel: z.B. Bleimennige (flüssig bis pastös)
  • Säuren: Ameisen-, Essig-, Salz-, Phosphor-, Schwefelsäure, Kalk- u. Rostlöser, Batteriesäuren
  • Schädlingsbekämpfungsmittel: Ratten-, Mäusegift und ähnliches
  • Spraydosen: nur mit Restinhalt.

NICHT angenommen werden:

  • Altöl, Ölfilter: kostenlose Rücknahmepflicht im Handel
  • Asbesthaltige Abfälle, Rücksprache mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb, Tel.: 0821/3102-3221
  • Dispersionsfarben (z.B. Wand- und Abtönfarben): Restmengen eintrocknen lassen und als Restmüll entsorgen. Leere Behältnisse aus Kunststoff: Gelbe Tonne/Gelber Container
  • Ausgehärtete Kleber, Farb- und Lackreste: Restmüll
  • Glühlampen, Halogenlampen: Restmüll
  • Kosmetika und Körperpflegemittel: Restmüll
  • Leere ausgetropfte Ölbehältnisse aus Kunststoff bzw. Metall: Wertstoffsammelstelle
  • Leere Behältnisse von Pflanzenschutzmitteln: Rücknahme an bestimmten Sammelstellen, Termine und Annahmestellen unter www.pamira.de
  • Restentleerte Spraydosen, die keine schädlichen Inhaltsstoffe enthielten: Gelbe Tonne/Gelber Container.
  • Restentleerte Spraydosen, die schädliche Inhaltsstoffe enthielten: Rückgabe im Handel
  • PUR-Schaumdosen mit P.D.R. Symbol: Wertstoffsammelstelle oder im Handel abgeben
  • Ölbindemittel: Restmüll

Schwabmünchen, 28.09.2026

Schorer
Erster Bürgermeister

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