Straßenreinigung

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Geplant ist die Straßenreinigung in folgenden Kalenderwochen:

  • KW 17
  • KW 21
  • KW 26
  • KW 30
  • KW 34
  • KW 39
  • KW 43
  • KW 45

Kurzfristige Änderungen z.B. wetterbedingt können sich jedoch ergeben.

HINWEIS

Wendehammer sind von der Straßenreinigung ausgenommen. Ein Wenden ist nur in mehreren Zügen möglich.

Ein Rückwärtsfahren ist nicht zulässig!

Rückwärtsfahren von Fahrzeugen

Mit Straßenreinigungsfahrzeugen darf nur rückwärtsgefahren werden, wenn eine geeignete Person den Fahrer einweist.
Sobald keine Sichtverbindung mehr zwischen Fahrer und Einweiser besteht, hat der Fahrer sofort anzuhalten.

Eine Person ist dann zum Einweisen geeignet, wenn sie in der Lage ist, die Verkehrsvorgänge zu beurteilen und dem Fahrer die erforderlichen verabredeten Zeichen zu geben.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: 

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr